Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde Überprüfung

    Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde Überprüfung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 49 Absatz 2  StrlSchV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de