Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde Überprüfung
Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde Überprüfung
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Absatz 2 StrlSchV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen