Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Der Bereich Wahlen der Stadt Aachen ist Teil des Fachbereichs Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung und zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Aachen.
Hierzu zählen die Bundestagswahl, die Europawahl, die Landtagswahl, die Kommunalwahlen, die Wahl der Vertreter*innen im Integrationsrat (Integrationsratswahlen), die Seniorenratswahl sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Neben umfangreichen Informationen zum jeweiligen Wahlrecht finden Sie hier auch die Wahlergebnisse sowie alle wahlrelevanten aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen:
https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/wahlen/index.html
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Brand: Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Formulare
Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Voraussetzungen
Sie sind wählbar, wenn
- Sie wahlberechtigt sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
- Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 13 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- § 45 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)
Verfahrensablauf
hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:
- Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
- Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Aachen