Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

    Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Der Bereich Wahlen der Stadt Aachen ist Teil des Fachbereichs Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung und zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Aachen.

    Hierzu zählen die Bundestagswahl, die Europawahl, die Landtagswahl, die Kommunalwahlen, die Wahl der Vertreter*innen im Integrationsrat (Integrationsratswahlen), die Seniorenratswahl sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.

    Neben umfangreichen Informationen zum jeweiligen Wahlrecht finden Sie hier auch die Wahlergebnisse sowie alle wahlrelevanten aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen:

    https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/wahlen/index.html

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brand: Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherplatz 43

    52068 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-1609

    Fax: 0241 432-1607

    E-Mail: wahlen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie wahlberechtigt sind,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
    • Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:

    • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
    • Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Fristen

    Ihre Wählbarkeitsbescheinigung ist spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vorzulegen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de