Bevölkerungsschutz
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz für Nordrhein Westfalen (BHKG NW) koordiniert der Kreis bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen die notwendigen Einsatz- und Abwehrmaßnahmen.
Zentrale Einrichtung des Oberbergischen Kreises für solche Lagen stellt das Notfallzentrum dar. Hier arbeiten auch die beiden - nach BHKG vorzuhaltenden Einsatzstäbe:
- Krisenstab des Oberbergischen Kreises (Koordination und Führung auf der administrativen organisatorischen Ebene im Schadensfall sowie Sicherstellung eines geordneten Melde- und Berichtswesen)
- Führungsstab des Oberbergischen Kreises (Operativtaktische Ebene zur zentralen Koordination und Führung aller eingesetzten Einsatzkräfte)
Der Oberbergische Kreis ist zuständig für die Katastrophenschutzplanung und hält entsprechende Einsatzpläne vor. Er stellt den Einsatzleiter Koordination und Führung bei entsprechenden Einsatzlagen gemeinsam mit den Kommunen und deren Feuerwehren sowie den anerkannten Hilfsorganisationen (wie Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, Arbeiter-Samariterbund, Deutsche Lebens- und Rettungsgesellschaft sowie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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