Mitglied bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden
Beschreibung
Antragsteller werden in die Stadtplanerliste eingetragen, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Liste eingetragene Personen dürfen die entsprechende Berufsbezeichnung führen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche Stadtplanertätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
- Zwei städtebauliche Pläne
Formulare
Abrufbar unter https://www.aknw.de
Voraussetzungen
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder ein Beschäftigungsort in NRW
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW)
Verfahrensablauf
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen