Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Fahrerlaubnis für Klasse B beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wir: Klassen A, A1, B, BE, M und L- Personalausweis oder Reisepass - biometrisches Passfoto - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) - Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung Klassen C1, C1E, C, CE und T- Personalausweis oder Reisepass - biometrisches Passfoto - Nachweis über einen durchgeführten "Erste-Hilfe-Kursus" - Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre) - Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Hausarzt oder Betriebsarzt) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr) Klassen D1, D1E, D und DE- Personalausweis oder Reisepass - biometrisches Passfoto - Nachweis über einen durchgeführten "Erste-Hilfe-Kursus" - Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre) - Ersterteilung bzw. Wiederholungsuntersuchung ab dem 50. Lebensjahr nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einen Arzt für Verkehrsmedizin gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV = Leistungspsychologische Untersuchung/Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr) - Führungszeugnis der Belegart "O" (bei der örtlichen Behörde zu beantragen) Ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellte Führerscheine werden nicht mehr unbefristet, sondern für maximal 15 Jahre ausgestellt.Das Führerscheindokument wird nach 15 Jahren aktualisiert. Daher ist die Vorlage eines neuen Passbildes erforderlich. Die Neuausstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfungen oder sonstige Anforderungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FD 35 - Bürgerbüro Lüdenscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn

    Adresse

    Hausanschrift

    Griesenbraucker Str. 6

    58640 Iserlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02371 / 966-60

    Fax: 02371 / 966-8700

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Personalausweis oder Pass Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages aktuelles biometrisches Passfoto Je nach gewünschter Führerscheinklasse werden zusätzliche Unterlagen benötigt - siehe "weitergehende Beschreibung" Sehtest / augenärztliches Gutachten Erste Hilfe Nachweis

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die Klasse B erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • Mindestens 18 Jahre alt sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    4-6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €. Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EU-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 30,9 Kilobytes Führerschein - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung Dateigröße: 232,2 Kilobytes Führerschein - Biometrisches Lichtbild Dateigröße: 155,9 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de