Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist dann möglich, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird. HaushaltsgrößeEinkommensgrenzeWohnungsgröße 1 Person 19.350 € 50 qm 2 Personen 23.310 € 2 Wohnräume oder 65 qm 3 Personen 28.670 € 3 Wohnräume oder 80 qm Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.360 € und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder einen Raum. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 700 €.Eine Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 5 % ist in Ausnahmefällen möglich. Ermittlung des anrechenbaren Einkommens Vom Jahres-Bruttoeinkommen werden die Werbungskosten (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Abzugsbeträge bis zu 34 % (10 % für die Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung, 12 % für die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie 12 % für die Zahlung von Steuern vom Einkommen) abgesetzt. Darüber hinaus können Freibeträge für pflegebedürftige und/oder schwerbehinderte Menschen, Zweipersonenhaushalte und Junge Familien berücksichtigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohnungsvermittlung und Wohnraumüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Einkommensnachweise sind z.B.: Einkommenserklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktueller Rentenbescheid Bescheide über Arbeitslosengeld/ALG II letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbständige) Nachweis über Grundsicherung/Sozialleistungen Nachweis über Krankengeld Nachweis über Unterhaltszahlungen BaföG-Bescheid/Immatrikulationsbescheinigung Daneben können im Einzelfall Nachweise für die Ermittlung von Einkommensfreibeträgen erforderlich sein, z.B.: Schwerbehindertenausweis Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen erhöhte Werbungskosten lt. Steuerbescheid Heiratsurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre) Schwangerschaftsnachweis Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahren)

    Formulare

    Hinweise für Lüdenscheid

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Allgemeiner Wohnberechtigungsschein 10 € Gezielter Wohnberechtigungsschein 20 € Ausnahmewohnberechtigungsschein 20 € Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines -WBS- kann mit einem gleichzeitigen Antrag auf Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) verbunden werden. Hierzu ist ein ausgefüllter Wohnungsbewerbungsbogen dem Antrag beizufügen. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen bzw. bearbeitet werden. Grundsätzlich werden, wenn der Wohnberechtigungsschein beantragt wird, von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, Einkommensnachweise über die gesamten Einkünfte des vergangenen und des laufenden Jahres benötigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wohnberechtigungsschein - Antragsformular (Serviceportal) Wohnberechtigungsschein - Wohnungsbewerbungsbogen (Serviceportal) Wohnberechtigungsschein - Antrag auf Erteilung einer Zinsbescheinigung (Serviceportal) Wohnberechtigungsschein - Antrag auf Auszahlung der Aufwendungsdarlehen (Serviceportal) Wohnberechtigungsschein - Allgemeine Informationen für Wohnungssuchende Dateigröße: 14,9 Kilobytes Wohnungsvermittlung der Stadt Lüdenscheid

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de