Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
     
    Dieser ist für ein Jahr gültig und enthält Angaben

    •  über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
    • die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
    • die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.

     
    Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS eines anderen Bundeslandes ist in NRW nicht gültig.
     
    Ein WBS kann erteilt werden, wenn entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.
     
    Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Einkommensgruppe A folgende Nettoeinkommensgrenzen:

    Haushaltsgröße  Einkommensgrenze    Wohnungsgröße 1 Person  20.420 EUR  50 qm 2 Personen  24.600 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm 3 Personen  30.260 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm 4 Personen   35.920 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm 5 Personen  41.580 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm


     
    Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich
     
    - die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 EUR
    - und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum
     
    Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 EUR.
     
    Bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4000 EUR. Als junge Ehepaare gelten Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat. 
     
    Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden durch 

    • Werbungskosten (z.B. 1000 EUR als jährliche Pauschale, bei Rentnern 102 EUR)
    • Abzugsbeträge pauschal für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen usw.
    • Freibeträge für Schwerbehinderte
    • Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender,die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei der Vorlage entsprechender Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.

     
    Die obigen Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich schon einmal orientieren können. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei dem zuständigen Sachbearbeiter. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziales und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 20

    32547 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 4500

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1906

    E-Mail: d.wehmeier@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 5 bis 10 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bezeichnung: Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.

    URL:  https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/NW/4d4a79147f341c45fbfb27740d835b1c

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de