Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Oerlinghausen
Wer eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt hierzu einen sogenannten Wohnberechtigungsschein, kurz WBS genannt.
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit Mitteln des Landes gefördert wurden, normalerweise durch Darlehen. Im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW (WFNG NRW) und in den Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) werden die Verpflichtungen von Mietern und Vermietern bei der Nutzung und Mietpreisbildung dieser Wohnungen geregelt.
Wohnberechtigungsschein
Sozialwohnungen dürfen nur von Personen bezogen werden, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind. Wohnberechtigungsscheine werden in allgemeine und gezielte Wohnberechtigungsbescheinigungen unterteilt. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn noch nicht feststeht, welche Wohnung der Wohnungssuchende beziehen möchte. Wenn die Wohnung schon bezeichnet werden kann und die Zustimmung des Vermieters für den Bezug der Wohnung vorliegt, wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein ausgestellt.
Einkommensgrenze und Einkommensermittlung
Die Einkommensgrenze für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen beträgt
EUR 20.420 für einen 1-Personen-Haushalt,
EUR 24.600 für einen 2-Personen-Haushalt.
Für jede weitere zum Familienhaushalt rechnende Person wird ein Zuschlag von EUR 5.660 gewährt. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere EUR 740,00.
Einkommensberechnung
Das Bruttoeinkommen wird um die Werbungskosten reduziert.
Für die Einkunftsarten, für die Steuern geleistet wurden, erfolgt ein pauschaler Abzug in Höhe von 12%, für Beiträge zur Krankenversicherung 12% und für Rentenversicherungsbeiträge 12%.
Werbungskostenpauschbeträge
bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (auch Minijob) EUR 1.000
bei Einnahmen aus Versorgungsbezügen/Renten, ALG I, Unterhalt (auch Unterhaltsvorschuss) EUR 102,00
neben den Werbungskosten werden noch Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, maximal aber EUR 4.000 abgezogen
Zur Feststellung des Gesamteinkommens des Haushalts werden von der Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder sogenannte Frei- und Abzugsbeträge abgezogen. Damit wir die Frei- und Abzugsbeträge anerkennen können, müssen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise/Urkunden (in Kopie) beifügen.
Folgende Beträge sind anrechnungsfrei :
für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1: EUR 330,00
für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 oder
jede schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 80: EUR 665,00für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3 oder 2 mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 100: EUR 1.330
für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 oder 3 mit einem Grad der Behinderung von unter 80 oder
jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80: EUR 2.100für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 4 oder
jede schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100
sowie für jede häuslich pflegebedürftige Person der Pflegegrade 2 oder 3 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80: EUR 4.500für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 5
sowie für jede häuslich pflegebedürftige Person des Pflegegrades 4 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80: EUR 5.830bei 2-Personen-Haushalten und Ehepaaren sowie eingetragenen Lebensgemeinschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG): EUR 4.000
für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen für eine haushaltsangehörige Person, die auswärts untergebracht ist: bis zu EUR 4.000
für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen für eine nicht zum Haushalt rechnende frühere oder dauernd getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin oder einen nicht zum Haushalt rechnenden früheren oder dauernd getrennten Ehegatten oder Lebenspartner: bis zu EUR 8.000
für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen für eine sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person: bis zu EUR 4.000
Höhere Unterhaltsleistungen als die in Nummern 6 bis 8 aufgeführten sind nur anrechnungsfrei, wenn sie in einer Unterhaltsvereinbarung, einem Unterhaltstitel oder Bescheid festgestellt werden.
Wohnungsgröße
Die angemessene Wohnfläche beträgt
für Alleinstehende 50 qm
für zwei Personen 65 qm (oder 2 Wohnräume)
für drei Personen 80 qm (oder 3 Wohnräume)
für vier Personen 95 qm (oder 4 Wohnräume)
Sie erhöht sich für jede weitere Person um 15 qm (oder einen Wohnraum).
Die Wohnungsgröße darf um bis zu 5 Quadratmeter überschritten werden.
Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 qm ist zuzubilligen zum Beispiel:
Blinden,
Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrern,
Alleinerziehenden mit Kindern ab vollendetem 6. Lebensjahr oder
jungen Ehepaaren, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat und deren Ehe noch nicht länger als 5 Jahre besteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oerlinghausen
Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus dem Antragsformular.
Grundsätzliches:
- Die Formulare bitte deutlich lesbar (in Druckschrift oder mit Schreibmaschine) und vollständig ausfüllen.
- Lassen Sie die Angaben zum Familienhaushalt vom Einwohnermeldeamt der Stadt/Gemeinde bestätigen.
Wohnberechtigungsscheine:
- Ausländer legen bitte den Pass beziehungsweise den Aufenthaltstitel vor.
- Für eine gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung ist die Anlage "Einverständniserklärung und Angaben des Vermieters/der Vermieterin" erforderlich.
Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau:
- Für jede haushaltsangehörende Person mit eigenem Einkommen ist jeweils eine Einkommenserklärung einzureichen.
- Weisen Sie das Einkommen der letzten 12 Monate nach (durch Bestätigung des Arbeitgebers, Verdienstabrechnungen, Rentenmitteilungen oder ähnliches).
- Als Nachweis über erhöhte Werbungskosten (siehe Nr. 7 der Einkommenserklärung) legen Sie den letzten Einkommensteuerbescheid oder Bescheid über den Lohnsteuer-Jahresausgleich vor.
Formulare
Voraussetzungen
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Einhaltung der Einkommensgrenze (mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen/Einkommensgruppe A)
oder
Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 40 % (Wohnungen Einkommensgruppe B)
undEinhaltung oder nur unwesentliche Überschreitung (bis zu 5 qm) der angemessenen Wohnungsgröße.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Für eine persönliche Antragstellung: ** Terminvereinbarung erforderlich **
Fristen
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Wohnberechtigungsscheine sind für 1 Jahr ab Ausstellung gültig.
Bearbeitungsdauer
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Bis zu 1 Woche.
Kosten
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Gebührenrahmen: EUR 10,00 - 15,00
Zahlungsweisen:
- Barzahlung
- girocard
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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In NRW ausgestellte Wohnberechtigungsscheine sind ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gültig.
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind für ihre Wohnberechtigungsscheine selbst zuständig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022
Stichwörter
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