Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Recklinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Wenn Sie eine Wohnung suchen und über Einkommen verfügen, das unterhalb der maßgeblichen Grenzen liegt, können Sie von uns einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Dieser berechtigt Sie zu dem Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung), die grundsätzlich einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegt. Daher dürfen Sozialwohnungen nur an Wohnberechtigte zu einer preisgebundenen Miete (Kostenmiete) vermietet werden.

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Transferleistungen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    45657 Recklinghausen

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recklinghausen

    Formulare

    Hinweise für Recklinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recklinghausen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Recklinghausen

    Fristen

    Hinweise für Recklinghausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recklinghausen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recklinghausen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de