Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Vorab einige wichtige Hinweise:

    Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Wohnberechtigungsschein Kontakt unter der Telefonnummer 02541 18-6403 auf.

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. 

    Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig. Einwohner dieser Städte informieren sich bitte auf den jeweilgen Internetseiten. Vielen Dank.

     

    Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

    Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten (Sozial-)Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.

    Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen. 

    Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?

    • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
    • die Höhe des Einkommens
    • die Wohnungsgröße  

    Wer zählt zum Haushalt ?

    Alle Personen, die zusammen wohnen, zählen zum Haushalt.

    Haushaltsangehörig sind auch Personen die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - dem Haushalt angehören werden. Deshalb gilt auch jedes Kind als haushaltsangehörig, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird.

    Als nicht mehr haushaltsangehörig gelten Personen, die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - aus dem Haushalt ausscheiden werden.  

    Wie hoch darf das Einkommen sein?

    Der Haushalt muss die Einkommensgrenze des Gesetzes über die Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW einhalten. 

    Wir bieten Ihnen hier mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte.

     

    Wie groß darf die Wohnung sein?

     In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:

    • für eine alleinstehende Person: 50 m² Wohnfläche
    • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
    • für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
    • für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche
    • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche.

    Die angegebenen Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 m²) und Nebenräume zu verstehen.

    Als geringfügig kann in der Regel eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² angesehen werden.

    Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² kann im Einzelfall wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse sowie ein nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartender zusätzlicher Raumbedarf zugebilligt werden. Dies ist beispielsweise möglich bei:

    • eines zu erwartenden Familienzuwachses
    • Blinden
    • rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten
    • Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird
    • Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushaltes lebenden nicht volljährigen Kindern. 

    Gibt es unterschiedliche Arten von WBS ?

    Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen WBS und dem gezielten WBS. Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug der in der Bescheinigung näher beschriebenen Wohnung.  

    Wie lange ist ein WBS gültig ?

    Ein WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig. 

    Wo ist ein WBS gültig?

    Der hier ausgestellte WBS ist gültig im Bundesland Nordrhein-Westfalen. 

    Wo sind die notwendigen Formulare erhältlich ?

    Formulare können Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Kreis Coesfeld erhalten. Wir bieten die Formulare auch auf dieser Seite unter dem Punkt "Formulare" zum Download an.  

    Wie sind Ihre Aussichten auf Erteilung eines WBS?

    Wir bieten Ihnen hier mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte.


    Aufgrund ihrer Größe verfügen die Städte Coesfeld und Dülmen über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen.

    Für die Städte Coesfeld und Dülmen erhalten Sie hier weitere Informationen:

    Formulare

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-6400

    E-Mail: wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de

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    Technisch geändert am 24.09.2024

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    Deutsch

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    63 - Bauen und Wohnen

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    Telefon Festnetz: 02541 18-6300

    Fax: 02541 18-6399

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Fachdienst Wohnraumförderung

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    Telefon Festnetz: 02541 18-6300

    Fax: 02541 18-6399

    E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de

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    Fax: 02541 18-6399

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Welche Unterlagen müssen eingereicht werden ?

      • Antragsformular
      • Einkommenserklärungen für jeden Haushaltsangehörigen, der über ein eigenes Einkommen verfügt
      • Anlage zur Einkommenserklärung "Angaben zum Haushalt"
      • Einkommensnachweise; z.B.:
        • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
        • letzter Einkommensteuerbescheid
        • Rentenbescheide
        • Nachweise Arbeitslosengeld I oder II
        • Nachweise über empfangene Unterhaltsleistungen
        • Nachweise über zu zahlende Unterhaltsleistungen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Weitere lesenswerte Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de