Wohnberechtigungsschein AusstellungOnline erledigen

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist zum Bezug von Wohnungen, die mit öffentlichen und nicht öffentlichen Geldern gefördert wurden, erforderlich. Auskunft, ob eine Wohnung gefördert wurde, gibt der Wohnungseigentümer, in der Regel der Vermieter oder der o.g. Sachbearbeiter.

    Anspruch auf einen allgemeinen WBS haben Personen und Haushaltsgemeinschaften, deren jährliches anrechbares Gesamteinkommen nach §§ 14 und 15 WFNG NRW) die Einkommensgrenzen des § 13 WFNG NRW) nicht oder nur geringfügig überschreitet.

    Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Personenzahl des Haushaltes der einen WBS beantragt. Ein 1 Personenhaushalt hat den Anspruch auf 50 m², 2Personenhaushalt 65 m², oder 2 Wohnräume, für jede weitere Person sind 15 m² oder 1 Wohnraum mehr anzuerkennen. Über evtl. Ausnahmen gibt der o.g. Sachbearbeiter Auskunft.
    Der allgemeine WBS ist grundsätzlich formell bei der nach § 3 WFNG NRW zuständigen Stelle, hier Stadt Geilenkirchen, wenn die Person in Geilenkirchen gemeldet ist, zu stellen.

    Der Wohnberechtigungsschein gilt nur in Nordrhein-Westfalen und ist ein Jahr gülitg. Diese Zeitspanne von einem Jahr bezieht sich auf die Zeit der Wohnungssuche. Bei Bezug einer entsprechenden Wohnung ist der WBS dem Vermieter auszuhändigen; bei einem späteren Umzug ist ggf. erneut ein WBS zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Dem Antrag sind Einkommensnachweise des Bruttoeinkommens aller Haushaltsangehörigen für die letzten 12 Monate beizufügen.

    Haben Kinder das 16. Lebensjahr vollendet und gehen noch zur Schule, ist eine Schulbescheinigung vorzulegen. Ist ein Haushaltsmitglied noch in der Ausbildung oder studiert, ist der Ausbildungsvertrag oder BAföG-Bescheid erforderlich.

    Liegt eine Schangerschaft vor, ist diese durch die Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.
    Handelt es sich um ein junges Ehepaar und keiner der Partner ist älter als 40 Jahre und die Ehe wurde in den letzten 5 Jahren geschlossen, wird eine Kopie der Heiratsurkunde benötigt.
    Liegt eine Schwerbehinderung einer Person im Haushalt vor, ist dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises und/oder einer Bescheinigung der Krankenkasse über eine Pflegestufe nachzuweisen.

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Einkommensgrenze nach § 13 WFNG darf nicht um mehr als 5 % überschritten werden. Evtl. Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de