Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder zum Bau oder zur Modernisierung von Wohnungen verpflichtet sich der Bauherr/Vermieter, die entstandenen Wohnungen nur an Mieter zu vergeben, die über eine Wohnberechtigung für  "sogenannte Sozialwohnungen" verfügen.  

    Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist dazu die amtliche Bescheinigung/der amtliche Nachweis, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine solche - mit öffentlichen Mitteln geförderte - Wohnung zu beziehen.

    Der WBS gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in der StädteRegion Aachen erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.

    Er gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

    Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist u.a. abhängig von der Höhe des Einkommens.
    Wenn die gültige Einkommensgrenze überschritten wird, wird kein allgemeiner WBS erteilt und es darf damit auch keine Sozialwohnung für die Einkommensgruppe A bezogen werden.
    Allerdings gibt es auch Wohnungen, die für Haushalte mit höherem Einkommen gefördert wurden (Einkommensgruppe B), die Miete dieser Wohnungen ist höher als bei Wohnungen für die Einkommensgruppe A.

    Wohnberechtigungsscheine können beim jeweils zuständigen Amt der Stadtverwaltung des Wohnortes (allerdings für Monschau, Simmerath und Roetgen hier bei der StädteRegionsverwaltung) beantragt werden.  

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6301

    Fax: +49 241 5198-80630

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt:

    • Antrag (formgebunden, siehe downloads),
    • Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen (formgebunden, siehe downloads),
    • sowie dazu entsprechende Belege/Nachweise (der letzten 12 Monate oder des Vorjahres),
    • bei deutschen Antragstellenden eine Ablichtung des Personalausweis,
    • bei Staatsangehörigen aus der Europäischen Union eine Ablichtung der ID-Card,
    • bei ausländischen Antragstellenden eine Ablichtung des Reisepass - mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel, Duldung),
    • Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads).

    Weitere Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    § 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WRNG NRW)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de