Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Wülfrath

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe eine Wohnungssuchende Person nachweisen kann, dass sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wülfrath

    Ein Wohnberechtigungsschein wird dem Antragsteller / der Antragstellerin auf Antrag von der zuständigen Stelle der Heimatgemeinde / des (künftigen) Wohnortes für die Dauer eines Jahres ausgestellt, wenn sich der Antragsteller / die Antragstellerin nicht nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen / in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gründen will.

    Der Wohnberechtigungsschein wird in Nordrhein-Westfalen nur erteilt, wenn die Einkommensgrenze des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) Stand 2021:

    • Haushalt mit einer Person 19.350 Euro
    • Haushalt mit zwei Personen 23.310 Euro
    • jede weitere Person + 5360 Euro
    • für jedes zum Haushalt gehörende Kind + 700 Euro -

    nicht überschritten wird.

    Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personen, die Wohnfläche bzw. Wohnräume der zu beziehenden Wohnung.

    Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist regelmäßig gebührenpflichtig und kostet aktuell im Regelfall bis zu 30 Euro.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    42489 Wülfrath

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wülfrath

    • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass
    • Meldebescheinigung
    • Antragsformular/Formular Einkommenserklärung (beide ausgefüllt)

    Benötigt werden die gesamten Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres

    Mögliche Einkommensnachweise:

    • Gehalts/Lohnbescheinigungen/ Einkommenssteuerbescheid
    • Rentenbescheide/Versorgungsbezüge (Altersrente, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, sonstige Renten)
    • Bei Selbstständigen Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie letzter Einkommensteuerbescheid
    • Nachweis Krankengeld
    • Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Harz IV)
    • Bewilligungsbescheide Grundsicherung (Sozialamt)
    • BAföG-Bescheide/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    • Elterngeld/Mutterschaftsgeld
    • Nachweis über erhaltenen Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss (UVG)
    • Pflegegeld

    Sonstige Unterlagen

    • Nachweis der Schwerbehinderung / Pflegegrad (sofern vorhanden)
    • Mutterschaftspass/Schwangerschaftsnachweis
    • Nachweis Unterhaltsverpflichtung
    • Sonstige Nachweise z.B. Atteste, Familienstand, etc.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wülfrath

    • Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
    • Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet. In Nordrhein-Westfalen das WFNG NRW.
    • In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wülfrath

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
    • Einkommensermittlungserlass (EEE)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wülfrath

    Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:

    • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (auch aller Haushaltsangehörigen)
    • Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Vorlage Meldebescheinigung, Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
    • Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis
    • Angabe der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
    • Begründung und Angaben zu besonderem Wohnraumbedarf, der im Regelfall durch Atteste oder Nachweise zu belegen ist
    • Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Bisherige Wohnverhältnisse
    • Gründe für Wohnungssuche und Dringlichkeit

    Fristen

    Hinweise für Wülfrath

    Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung maximal für 1 Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen. Nach dem Einzug wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein benötigt.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Wülfrath

    Es fallen Gebühren bzw. Kosten nach AVerwGebO an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wülfrath

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wülfrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wülfrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de