Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Zum Bezug einer nach dem I. oder II. Wohnungsbaugesetz, Wohnraumförderungsgesetz oder Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin (der/die Verfügungsberechtigte) darf die Wohnung nur dann zum Gebrauch überlassen, wenn der/die Wohnungssuchende einen WBS vorlegt, mit dem er/sie die Wohnberechtigung nachweist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    • Antrag Wohnberechtigungsschein (siehe Downloads)

    • Identitätsnachweis soweit nicht in Velbert gemeldet
      - Pass bei ausländischen Staatsangehörigen
      - einfache Meldeauskunft des derzeitgen Wohnortes

    • Einkommenserklärung
      - für den Antragsteller / die Antragstellerin = Anlage 1a ist Bestandteil des Antrags Wohnberechtigungsschein (siehe Downloads)
      - für Familienangehörige mit eigenem Einkommen = Anlage 1b (siehe Downloads)

    • Sonstige Nachweise
      Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, beispielsweise Leistungsbescheid, Rentenbescheid, Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Schulbescheinigung, Nachweis der Pflegebedürftigkeit, Nachweis Unterhaltszahlungen

     

    Der Antrag sowie die Nachweise (z.B. Renten- oder Grundsicherungsbescheid) müssen vollständig und mit neuestem Datum vorliegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Suche nach gefördertem Wohnraum.

    Ein Wohnberechtigungsschein wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

    1. Einkommen

    Die Einkommensgrenze (EG) beträgt für einen Ein-Personenhaushalt 20.420 Euro und für einen Zwei-Personenhaushalt 24.600 Euro. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die EG um 5.660 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne von § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommenssteuergesetzes erhöht sich die EG um weitere 740 Euro.

    Für die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens ist in der Regel das Jahreseinkommen des vergangenen Kalenderjahres zu Grunde zu legen. Das tatsächliche oder zu erwartende Jahreseinkommen ist zu berücksichtigen, wenn dieses davon abweicht.

    Das Jahreseinkommen wird um Werbungskosten, pauschale Abzugsbeträge für die Entrichtung von Steuern (12 %), Beiträgen zur Krankenversicherung (12 %) und Rentenversicherung (12 %) sowie verschiedene Freibeträge für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige, Unterhaltspflichtige, Zwei-Personenhaushalten oder jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind vermindert.

    Das ermittelte anrechenbare Jahreseinkommen von sämtlichen zum Haushalt der/des Wohnungssuchenden gehörenden Personen darf die für den Haushalt maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreiten.

    2. Wohnungsgröße

    Die angemessene Wohnungsgröße staffelt sich wie folgt:

    • für Alleinstehende: 1 Wohnraum oder 50 qm Wohnfläche
    • für 2-Personen-Haushalte: 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche
    • für 3-Personen-Haushalte: 3 Wohnräume oder 80 qm Wohnfläche
    • für 4-Personen-Haushalte: 4 Wohnräume oder 95 qm Wohnfläche

    Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöhen sich die Wohnräume um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 qm) und Nebenräume zu verstehen.
    Eine Überschreitung der Wohnfläche von 5 qm wird als geringfügig angesehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Velbert

    Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr und gilt nur in NRW.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Die Mitwirkungsfrist beträgt bis zu sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Antrag kommentarlos abgelehnt beziehungsweise müssen neue gültige Nachweise erbracht werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de