Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Sie können nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen?
Wenn Sie in Oer-Erkenschwick mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind, dann sind wir Ihre zuständige Personalausweisausweisbehörde.
Sie können bei uns einen Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht stellen, wenn ein Punkt der folgenden Dinge auf Sie zutrifft:
1. Personen, für die ein*e Betreuer*in nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
2. Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
3. Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Beantragung auf Befreiung der Ausweispflicht kann von dem/der Betreuer*in oder der bevollmächtigten Person nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02368/691 -264, -265, -269, -271, -285
Fax: 02368 / 691 - 298
E-Mail: Buergerbuero@Oer-Erkenschwick.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
- Abgelaufener Personalausweis und/oder Reisepass von der zu befreienden Person (sollte kein Ausweis mehr vorliegen, eine Geburts- oder Eheurkunde)
- Bestellungsurkunde oder Generalvollmacht
- Ausweisdokument der bestellten oder bevollmächtigten Person
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben
- Eventuell Nachweise des behandelnden Arztes
Formulare
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Das Antragsformular ist im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
- Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
- Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Fristen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Kosten
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022