Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Stadt Langenfeld sucht Bürgerinnen und Bürger für eine Schöffentätigkeit ( Laienrichterin / Laienrichter / Schöffin / Schöffe ).
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richter/-innen, sogenannte Schöffinnen/Schöffen, angehören.
Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024-2028 statt.
Für Ihre Bewerbung können Sie den Bewerbungsbogen im Downloadbereich verwenden. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum Sie Schöffe werden wollen. Das erleichtert den Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung.
Wer Jugendschöffe werden möchte, bitte zur Dienstleistung Jugendschöffenwahl wechseln.
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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