Rückkehrförderung für Ausländer Informationserteilung

    Freiwillige Rückkehr ins Heimatland

    Hinweise für Lippe

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sie möchten freiwillig oder eigenständig in Ihr Heimatland zurückkehren?

    Für die Ausreise benötigen Sie ein gültiges Reisedokument.

    Falls Sie keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument besitzen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft Ihres Heimatlandes, damit diese Ihnen gegebenenfalls ein Passersatzpapier ausstellt.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu beantragen.

    Hierfür wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt Ihres Zuweisungsortes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Asylangelegenheiten und Rückführung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780

    Fax: +49 5231 62-277

    E-Mail: termin@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de