Hausnummer

    Hausnummernvergabe

    Hinweise für Lünen

    Bei Vorliegen eines Bauantrages wird die Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vergeben. Soll die vormals festgesetzte Nummerierung geändert werden, weil etwa die Anliegerwohnung eine eigene Hausnummer benötigt, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Bei der Hausnummernvergabe handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme der Kommune. Sie dient zusammen mit der Benennung von Straßen der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden bzw. Grundstücken. Eine zugeteilte Hausnummer ist vom Eigentümer von der Straße aus deutlich sichtbar anzubringen. Eine gut lesbare Hausnummer dient Besuchenden, aber insbesondere Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und Postzustellung als wichtige Orientierungshilfe. Im Notfall rettet eine schnell auffindbare Hausnummer Leben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Benötigt wird ein formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück).

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Vergabe der Hausnummer wird erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 126 Baugesetzbuch (BauGB), § 14 Ordnungsbehördengesetz NW (OBG NW), § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Lünen vom 16.02.2009.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Bei Vorliegen eines Bauantrages wird die Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vergeben. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Soll die vormals festgesetzte Nummerierung geändert werden, weil etwa die Anliegerwohnung eine eigene Hausnummer benötigt, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, in dem das berechtigte Interesse, die aktuelle Adresse und die Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Bauzeichnung) enthalten sind. Nachdem der schriftliche Antrag auf Zuteilung einer weiteren Hausnummer eingegangen ist, wird der Sachverhalt geprüft und im Anschluss eine schriftliche Bestätigung versendet.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Die Hausnummer darf nach schriftlicher Bestätigung der zuständigen Stelle am Gebäude angebracht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Zwei bis drei Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Formloser Antrag und weitere Fragen bitte per E-Mail an liegenschaftsauskunft.42@luenen.de.

    Telefon: 02306 104-1378 o. 02306 104-1408.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de