Hausnummer

    Hausnummer

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen, wird durch § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch begründet.

    Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens zugeteilt. Damit das Gebäude insbesondere durch Rettungsdienste etc. leicht zu finden ist, muss die Hausnummer von der Straße aus gut sichtbar am Gebäude angebracht werden.

    In begründeten Ausnahmefällen kann eine Änderung der Hausnummer durch die Gemeinde erforderlich werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst II/1 Planen

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 2

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-160

    Fax: 05454 911-107

    E-Mail: planen@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hörstel

    Fristen

    Hinweise für Hörstel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hörstel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de