Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Pfändung

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Eine bereits gemahnte Forderung, deren Zahlungsfrist verstrichen ist, wird im Zwangsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind unter anderem:

    • Lohnpfändung

    • Kontopfändung

    • Forderungspfändung (Steuererstattungen, Versicherungen u.a.m.)

    • Sachpfändungen

    • Zwangsvollstreckung von Grundstücken, Erbbaurechten oder Wohnungseigentum

    • Festsetzung ihres Kraftfahrzeugs (Parkkralle)

    • Anordnung von Erzwingungshaft (nur Bußgelder)

    • Abgabe der Vermögensauskunft (ehem. Eidesstattliche Versicherung)


    Hinweise zur Vermögensauskunft

    • Die Vermögensauskunft wird Ihnen durch ein Vollstreckungsorgan abgenommen (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbeamter); es entstehen weitere Kosten für Sie.

    • Die Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Vermögensauskunft stellt eine Straftat dar. Das Strafmaß liegt bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

    • Sollten Sie als Schuldner nicht zum Abgabetermin erscheinen oder verweigern Sie die Vermögensauskunft, so wird ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe beantragt. Es bedarf keiner Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung. Ihre Verhaftung erfolgt durch ein Vollstreckungsorgan und dauert bis zu sechs Monate.

    • Sie als Schuldner werden in das bundesweit abrufbare Schuldnerverzeichnis eingetragen. Eingetragene Personen gelten häufig als zahlungsunfähig und kreditunwürdig. Auf dieses Verzeichnis haben grundsätzlich alle Gläubiger bundesweit Zugriff.

    • Mögliche Aufnahme in die persönliche SCHUFA-Datei.

    • Sollten Sie als Schuldner Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommen, dürfen umfangreiche Informationen und Daten u. a. bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt werden. Diese Informationen und Daten werden für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen genutzt.

    Ansprechpartner

    Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481-33360

    E-Mail: stadtkasse@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    • Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de