Beihilfen und sonstige Leistungen von der Tierseuchenkasse
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Kameliden oder Gehegewild halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. (§ 26 Viehverkehrsverordnung)
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. (§ 1a der Bienenseuchenverordnung)
Die künftigen Tierhalter haben hierzu die entsprechende Meldung sowohl an die Landwirtschaftskammer NRW (Tierseuchenkasse) als auch an das zuständige Veterinäramt Ihres Wohn- bzw. Standortsitzes zu machen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Eine entsprechende Neuanmeldung ist bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen online über
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
bzw. folgenden Link vorzunehmen
https://nw.agrodata.de/newreg-nw
Sie werden als Tierhalter/-in erfasst und erhalten eine Registriernummer. Bitte melden Sie Ihre Tierhaltung auch bei der Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen an.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 26 Viehverkehrsverordnung
§ 1a Bienenseuchenverordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bitte beachten Sie auch das nebenstehende Merkblatt zu Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V..
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen