Antrag auf Beihilfen und sonstige Leistungen von der Tierseuchenkasse

    Beihilfen und sonstige Leistungen von der Tierseuchenkasse

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Kameliden oder Gehegewild halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. (§ 26 Viehverkehrsverordnung)

    Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. (§ 1a der Bienenseuchenverordnung)

    Die künftigen Tierhalter haben hierzu die entsprechende Meldung sowohl an die Landwirtschaftskammer NRW (Tierseuchenkasse) als auch an das zuständige Veterinäramt Ihres Wohn- bzw. Standortsitzes zu machen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Eine entsprechende Neuanmeldung ist bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen online über

    https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/

    bzw. folgenden Link vorzunehmen

    https://nw.agrodata.de/newreg-nw

    Sie werden als Tierhalter/-in erfasst und erhalten eine Registriernummer. Bitte melden Sie Ihre Tierhaltung auch bei der Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen an.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    § 26 Viehverkehrsverordnung

    § 1a Bienenseuchenverordnung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Bitte beachten Sie auch das nebenstehende Merkblatt zu Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V..

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de