Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.
Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden) - bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Ca. 11 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen