Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Der Reisepass wird für Personen ausgestellt, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Die Abholung des Reisepasses kann von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Auch minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Ob ein Reisepass für eine Reise benötigt wird, kann nur das Konsulat des jeweiligen Einreiselandes sagen. Nähere Auskünfte für welche Auslandsreisen Sie tatsächlich einen Reisepass benötigen, erhalten Sie auch in Ihrem Reisebüro bzw. auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertigesamt.de. Der Reisepass ist im Regelfall 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Bei Antragstellung werden zwingend die Fingerabdrücke erfasst. Dies ist nicht der Fall bei Kindern unter 6 Jahren. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 - 4 Wochen. Die Bundesdruckerei bietet auch die Ausstellung eines Expresspasses an. Dieser wird innerhalb von 3 Werktagen erstellt. Außerdem kann auf Antrag ein Reisepass mit 48 Seiten beantragt werden (ansonsten enthält der Reisepass 32 Seiten). Nach erfolgter Beantragung des Reisepass bieten wir Ihnen die Möglichkeit unter Statusabfrage zu überprüfen, ob Ihr Dokument schon zur Abholung in der Bürgerberatung bereit liegt. Sie benötigen dazu die bei der Antragstellung auf Wunsch mitgeteilte voraussichtliche neue Reisepassnummer. Voraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit Der Antrag ist persönlich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu stellen. Sofern ein Reisepass vor Vollendung des 18. Lebensjahres benötigt wird, ist das Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile sowie das Erscheinen eines Elternteiles bei Antragstellung erforderlich. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor.
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Ansprechpartner
34 Personenstandsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 581-3499
E-Mail: standesamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Alter Reisepass (auch wenn er bereits abgelaufen ist); Personalausweis oder Kinderreisepass ein aktuelles biometrisches Lichtbild die Vorlage des Familienbuchs oder die Geburts-/Abstammungsurkunde wird empfohlen Bei Antragstellern bis zum 18. Lebensjahr muss die Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile vorliegen (ggfs. Vollmacht und Ausweispapiere des nicht mit vorsprechenden Elternteils). Außerdem ist es zwingend erforderlich, das ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung mit vorspricht.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Reisepass, für über 24 Jährige - 60,00 EUR Reisepass, für unter 24 Jährige - 37,50 EUR Reisepass für über 24 Jährige mit 48 Seiten - 82,00 EUR Reisepass für unter 24 Jährige mit 48 Seiten - 59,50 EUR Zusatzgebühren für die Expressbearbeitung - 32,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Abholvollmacht Vordruck Beantragung Dokumente f. Kinder und Jugendliche
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen