Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Hinweise für Haltern am See
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt.
Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:
Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen.
Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises:
Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333
Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder
- Kinderreisepass oder
- aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie
- ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)
Formulare
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Voraussetzungen
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Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Personalausweis:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig
Reisepass:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig
- Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- €
- Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig
Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen