Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in NRW
Beschreibung
Sie beabsichtigen, sich für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW zu bewerben.
Der wichtigste Grundsatz für das Verfahren ist die Chancengleichheit zwischen allen Bewerbern. Die Bewerbung gilt grundsätzlich immer ganz Nordrhein-Westfalen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf eine Ausbildung an einem bestimmten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) oder einer bestimmten Ausbildungsschule haben. Sie können im Verfahren Ortswünsche angeben und diese auch mit dem Nachweis sozialer Gründe begründen. Alle Beteiligten sind bemüht, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten, das Bewerberaufkommen und die Bewerberwünsche abzugleichen.
Das Bewerbungsportal SEVON (www.sevon.nrw.de) dient dazu, Sie bei Ihrer Bewerbung zu unterstützen und zu begleiten. Nordrhein-Westfalen führt seit mehreren Jahren zwei Einstellungsverfahren pro Jahr durch. Für jedes Verfahren bewerben sich landesweit über alle Lehrämter ca. 4.500 - 5.000 Bewerber. Um Ihrer individuellen Bewerbung gerecht zu werden und gleichzeitig das Verfahren effizient zu gestalten, wurde das Verfahren IT-unterstützt konzipiert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Warburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente, Unterlagen sollten Sie im Rahmen der Antragstellung hochladen:
- Unterschriebener Lebenslauf mit Passfoto
- Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde (Kopie) oder ggf. Kopie der Eheurkunde
- Bei Verheirateten: Kopie der Eheurkunde
- Bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften: Kopie der Lebenspartnerschaftsurkunde
- ggf. Kopien der Geburtsurkunde(n), Abstammungsurkunde(n) des Kindes, der Kinder, (auch bei der Beantragung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit), Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Geburt
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
Bewerbende, die ihr Lehramtsstudium in Nordrhein-Westfalen absolviert haben:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung (ist auch von Absolventinnen, Absolventen des nordrhein-westfälischen Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung, Bachelor-, Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen) oder
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses als Master of Education gemäß Lehramtszugangsverordnung (nach neuem Recht) und
- beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlüsse (i. d. Regel Bachelorzeugnis), die vor Beginn des nordrhein-westfälischen Masterstudiums (Master of Education) nach neuem Recht abgelegt wurden (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss; bitte beachten Sie unten stehenden Hinweis)
- ggf. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung
Bewerbende, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen absolviert haben:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die anerkannte(n) Prüfung(en) und
- eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides und
- ggf. beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung mit Anerkennungsbescheid
- ggf. Bescheinigung über die fachpraktische Tätigkeit (nur im Lehramt an Berufskollegs)
- Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht bei einer Ausbildung in den Fächern Evangelische, Katholische oder Islamische Religionslehre
- für eine Ausbildung im Fach Sport den Nachweis über einen erfolgreich abgeleisteten Erste-Hilfe-Kurs sowie die Bescheinigung über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter-Bundes) in Gold, Silber oder Bronze (die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als vier Jahre sein).
- ggf. Nachweise der Wartezeit nach § 6 des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009, zuletzt geändert durch Gesetz von 2016 (z.B. bei geleistetem Wehr- oder Zivildienst)
- ggf. Nachweise zu sonstigen sozialen Kriterien
- ggf. Meldebescheinigung als Nachweis entsprechender sozialer Kriterien (nicht älter als drei Monate). Auch bei der Beantragung von Teilzeit zur Pflege einer, eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen
- ggf. Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (nur bei Nicht-EU-Staatsangehörigen)
- Nachweis zum Masernschutz nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Ziffern 1 und 2 IfSG (ein Formular wird am Ende des Antrags zum Download angeboten und kann nachgereicht werden)
- ggf. ärztliche Bescheinigung zur Bestätigung, dass Art und Schwere der Behinderung die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit erforderlich macht
Sie haben am Ende der Antragstrecke die Möglichkeit, Unterlagen hochzuladen. Der Versand der Bewerbung ohne ein hochgeladenes Dokument ist nicht möglich. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie das Bewerbungsportal auch nutzen, um weitere Unterlagen hochzuladen und abzuschicken. Nutzen Sie dafür die Ihnen übermittelte, sechsstellige Bewerbungs-ID und die Funktion Unterlagen nachreichen.
Wichtig: Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss das Bachelorzeugnis in diesem Portal hochgeladen worden sein, ansonsten ist Ihre Bewerbung nicht zulässig! Im Anschluss an die Online-Bewerbung senden Sie bitte eine beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses, und - wenn bereits vorhanden - des Masterzeugnisses an die Bezirksregierung, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr erster Ortswunsch liegt.
Formulare
Am Ende der Antragstrecke wird Ihnen ein Anschreiben zum Download angeboten, mit dem Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes das Führungszeugnis beantragen können. Gleichzeitig können Sie ein Formular downloaden, mit dem Sie (bzw. Ihr Arzt) den notwenigen Masernschutz nachweisen können.
Voraussetzungen
Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 (LABG) mit folgenden Lehramtsabschlüssen:
- Master of Education für das
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Lehramtsbezeichnung nach LABG i. d. Fassung von 2016)
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Anerkennungen für in anderen Bundesländern erworbene lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse führen ebenfalls zu diesen Lehrämtern.
Auch für die nachfolgend aufgelisteten, auslaufenden Lehramtsabschlüsse bietet NRW die Teilnahme am Vorbereitungsdienst an:
- Erste Staatsprüfung für das
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für Sonderpädagogik
Bewerber, die noch nach dem auslaufenden Modellversuch "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" an den "Modellhochschulen" Bielefeld, Bochum, Dortmund, Münster und Wuppertal einen Bachelor-/ Masterstudiengang absolviert haben, erhalten auch ein Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für die o.g. Lehrämter durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen.
Studierende, die ihr Studium mit einem der nachfolgend genannten alten Lehrämter abgeschlossen haben oder noch abschließen werden, treten aus ausbildungsrechtlichen Gründen den Vorbereitungsdienst für dieses Lehramt an und legen die Zweite Staatsprüfung für dieses Lehramt ab:
- Lehramt für die Primarstufe
- Lehramt für die Sekundarstufe I
- Lehramt für die Sekundarstufe II
- Lehramt für Sonderpädagogik
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land NRW kann nur erfolgen, wenn Sie sich im Rahmen des Online-Verfahrens (www.sevon.nrw.de) bis zum Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) bewerben und Ihre Antragsunterlagen hochladen. Während der Bewerbungsfrist besteht die Möglichkeit, über das Bewerbungsportal Unterlagen online nachzureichen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird das Portal geschlossen. Unterlagen müssen dann postalisch eingereicht oder persönlich vorgelegt werden.
Nehmen Sie sich Zeit für das Ausfüllen der Antragsstrecke und das Hochladen der Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsportal nach 60 Minuten Inaktivität den Vorgang beendet. Sie müssen sich dann neu anmelden.
Sie erhalten eine Bestätigungsmail, wenn Sie Ihre Bewerbung und Ihre Unterlagen erfolgreich abgeschickt haben. Auch wenn Sie Unterlagen hochladen und nachreichen, erfolgt die Kommunikation per E-Mail. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig den Posteingang des von Ihnen angegebenen E-Mail-Accounts und ebenso den Spam-Ordner. Die Bezirksregierung erinnert auch per E-Mail an noch fehlende Unterlagen.
Die Bezirksregierungen erfassen Ihre Daten, prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen und entscheiden, ob die von Ihnen ggf. geltend gemachte Ortsgebundenheit anerkannt werden kann.
Nach Bewerbungsschluss wird geprüft, ob ein Lehramt einer Zulassungsbeschränkung unterliegt. Während des laufenden Bewerbungsverfahrens kann darüber noch keine Entscheidung getroffen werden. Falls Ihr Lehramt einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, werden Sie hierüber schriftlich informiert.
Für die Bewerber, die einen Schulformschwerpunkt wählen können, werden die Ausbildungsplätze in jeder Schulform einer Schulstufe ermittelt und in einem besonderen Vergabeverfahren verteilt.
Die Bezirksregierungen versenden die Angebote an die Bewerber und weisen diese einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zu.
Im Einstellungsangebot werden Sie auch über den ggf. zugewiesenen Schulformschwerpunkt und über die zugewiesenen Ausbildungsfächer informiert. Innerhalb der Nachreichfrist (ca. 14 Tage vor dem Einstellungstermin) legen die Bewerbenden die nachzureichenden Unterlagen (z.B. Masterzeugnis / Führungszeugnis) der Bezirksregierung vor. Verspätet eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Sie werden von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) den Ausbildungsschulen zugeteilt. Die Leiter der Zentren händigen Ihnen die Ernennungsurkunden mit Wirkung zum Beginn des Vorbereitungsdienstes aus.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2024