Kinderschutz Koordinierung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Anspruchsberechtigt sind zum Beispiel: Erzieher, Ärzte, Hebammen, Personal in Schulen, Psychologen, Sozialarbeiter, Trainer in Sportvereinen, Physiotherapeuten, Schulbusfahrer oder Ausbilder und Kollegen (m/w/d) von Jugendlichen im Einzelhandel, der Gastronomie und anderen Bereichen.
Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kann im Einzelfall sehr schwierig und komplex sein. Um zu einer sachgerechten Situationseinschätzung sowie daraus abzuleitender Handlungsschritte zu gelangen, bedarf es spezifischen Fachwissens. Die Fachkraft des Kreises hilft dabei, zu einer Einschätzung einer möglichen Gefährdung zu kommen, das weitere Vorgehen zur Sicherung des Kindeswohls zu planen sowie den resultierenden Prozess bei Bedarf beratend zu begleiten.
Zu diesem Zweck dürfen der Fachkraft Informationen zur betreffenden Familie ausschließlich in anonymisierter Form übermittelt werden.
Was sind "gewichtige Anhaltspunkte"?
Folgende Anhaltspunkte können - müssen aber nicht - auf eine Kindeswohlgefährdung hinweisen. Die nachfolgend aufgeführten Anhaltspunkte sind keine abschließende Auflistung, sie erfassen nicht alle denkbaren Gefährdungssituationen und dienen vor allem einer ersten Orientierung.
- Äußeres Erscheinungsbild des Kindes: Zeichen von Verletzungen, schlechter körperlicher Zustand, mangelhafte Hygiene, Mangel- oder Fehlernährung, mangelnde medizinische Versorgung, nicht witterungsgemäße Bekleidung.
- Verhalten des Kindes: Auffallende Zurückgezogenheit, Teilnahmslosigkeit, depressive Stimmung, Aggressivität, fehlende Frustrationstoleranz, sexualisiertes Verhalten, unsicheres Bindungsverhalten, Schulschwänzen, Delinquenz, Drogenkonsum.
- Verhalten der Erziehungspersonen: Nicht kindgerechte Kommunikation mit dem Kind, Nichtbeachtung der kindlichen Bedürfnisse, physische Gewalt gegenüber dem Kind, elterliche Gewalt untereinander, Verletzung der Aufsichtspflicht, Verweigerung notwendiger medizinischer Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen, Vernachlässigung, fehlende Bereitschaft zur Abwendung einer Gefährdung.
- Persönliche Situation der Eltern: Eigene Gewalterfahrungen, psychische Erkrankung, Suchterkrankung, chronische Erkrankung.
- Familiäre Situation: Soziale Isolation der Familie, Verschuldung, Belastungen aus dem Arbeitsleben.
- Wohnsituation: Obdachlosigkeit, Vermüllung, erhebliche Gefahren im Haushalt, fehlender Schlafplatz für Kinder, kein adäquates Spielzeug.
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Die "Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen" bietet schnelle, kompetente und unbürokratische Hilfe für Betroffene von erlebter sowie vermuteter sexualisierter Gewalt und deren Angehörigen oder Vertrauenspersonen an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- §8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- §4 KKG (BKiSchG) Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Kollegiale Fallberatungen mit mehreren Beteiligten in der beratenen Institution dauern in der Regel zwischen 1,5 und 2 Stunden.
- Wieviele Beratungskontakte stattfinden, hängt vom Einzelfall ab und entscheidet die ratsuchende Person/Institution.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Soest
- § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- Flyer "Kinder wirksam schützen" - Beratung bei Kindeswohlgefährdung
- Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes - gemeinsam erarbeitet von den Jugendämtern im Kreis Soest
- Flyer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
- Informationen für Fachleute - Handreichung zum Kinderschutz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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