Kinderschutz Koordinierung
Hinweise für Halver
Beschreibung
Hinweise für Halver
Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden.
Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit.
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes unterliegen in Beratungsangelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine Durchbrechung dieser Schweigepflicht ist nur möglich, wenn zum Beispiel eine erhebliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen vorliegt und das Familiengericht einschreiten müsste.
Selbstverständlich werden auch Kinder und Jugendliche (in Not- oder Krisensituationen auch ohne Wissen der Eltern) beraten.
Wenn eine Gefährdungsmeldung bezogen auf ein Kind oder einen Jugendlichen eingeht, wird sie von den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienst überprüft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen