Beratungsangebot Kinderschutz
Hinweise für Stadtlohn
Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Borken beraten.
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Borken beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung ihres Namens.
Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.
Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die (02861) 681-100 Kontakt mit der Kreisleitstelle Borken aufnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Das Kreisjugendamt Borken nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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