Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium

    Verpflichtungserklärungen für andere Fälle (z.B. Studium)

    Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Erfüllung von Bedingungen vor Aufnahme eines Vollzeitstudiums sowie für ein Teilzeitstudium, einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder e in studienvorbereitendes Praktikum erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung:

    • Persönliche Vorsprache des Gastgebers (keine Vertretungsmöglichkeit) nach Einladung der ABH
    • Der Gastgeber muss in Wuppertal gemeldet sein
    • ausländische Staatsangehörige müssen als Gastgeber im Besitz eines Aufenthaltstitels sein
    • Der Gastgeber darf nicht Sozialhilfeempfänger sein, da er für den Unterhalt des Gastes sorgen muss
    • Erfolgt die Einreise aus einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Gast nicht besitzt, muss dieser im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für diesen Staat sein, die die Rückkehr in das Herkunftsland nach Ablauf des Besuchsaufenthalts ermöglicht

    Dauer der Verpflichtungserklärung:

    Die Gültigkeit der Verpflichtungserklärung ist auf fünf Jahre begrenzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeines Aufenthaltsrecht 204.41

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-4440

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42269 Wuppertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563 0

    Fax: 0202 563 785188

    E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Serviceteam und EU-Angelegenheiten 204.45

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-4440

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Für jeden Gast ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

    Ausnahme: begleitender Ehegatte und begleitende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in derselben Verpflichtungserklärung aufzuführen

    • Bitte weisen Sie sich anhand Ihres Reisepasses oder Personalausweises aus.
    • Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr (Kontoauszug)
    • Personal- und Passdaten des Ausländers (Kopie der Passdaten)
    • Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses bringen Sie bitte Ihren Mietvertrag mit.
    • zusätzlich zu dem Mietvertrag etc. muss auch ein aktueller Nachweis über die Höhe der Heizkosten ( letzte Jahresabrechnung) vorgelegt werden
    • Sofern Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, legen Sie bitte
      • Ihren Kaufvertrag oder
      • Grundbuchauszug oder
      • den letzten Grundabgabenbescheid und
      • einen Nachweis über die monatliche Belastung vor.
    • Sind Sie Arbeitnehmer, bringen Sie bitte auch Ihre letzten drei Verdienstabrechnungen mit, aus denen die Firmenanschrift Ihres Arbeitgebers hervorgehen muss.
    • Sofern Sie selbstständiger Unternehmer sind, legen Sie uns bitte entweder
      • Ihren Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr oder
      • eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung

    Der Krankenversicherungsnachweis kann hier oder bei der Botschaft vorgelegt werden. Dieser kann zum Beispiel an folgenden Stellen beantragt werden:

    • beim ADAC
    • im Reisebüro
    • bei der privaten Versicherung
    • oder im Heimatland

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie möchten sich in Deutschland aufhalten, um nach der Erfüllung einer Bedingung ein Vollzeitstudium aufzunehmen, in Teilzeit zu studieren oder in Vorbereitung auf ein Studium an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder Praktikum teilzunehmen.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Antragsfrist:

    6 Wochen bis 8 Wochen

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Gültigkeit):

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

    Dauer (bei Spanne): 1 Jahr bis 2 Jahre

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr ausgestellt. Ihre Gültigkeit soll bei der ersten Erteilung zwei Jahre nicht überschreiten.

    Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (zum Beispiel ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für den Antragstellenden eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre erteilt.

    Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird sie für die Dauer des Studiums erteilt.

    Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Für die Aufenthaltsdauer gilt ein Aufenthalt von zehn Jahren in der Regel als Obergrenze.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    EUR 29,00 Verwaltungsgebühr für jede Verpflichtungserklärung

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
    • Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Erwerbstätigkeit in der Ferienzeit sowie zur Ausübung des Praktikums. Diese Beschränkung wird in der Regel als Nebenbestimmung in den Titel aufgenommen.
    • Zur Studienvorbereitung gehören insbesondere Deutschkurse sowie der Besuch von Studienkollegs oder ähnlichen Einrichtungen.
    • Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 20.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de