Wohnsitz Abmeldung

    Abmeldung einer Wohnung

    Hinweise für Lünen

    Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ins Ausland ziehen oder bereits im Ausland wohnen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung bei der Stadt Lünen nicht nötig. Die Abmeldung erfolgt automatisch mit Ihrer Anmeldung in der neuen Stadt. Für Umzüge ins Ausland oder ähnliche Fälle ist eine Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum möglich. Bereits im Ausland lebende Personen sollten ihre Abmeldungen per E-Mail an buergerbuero@luenen.de richten. Eine Abmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden; dazu ist eine Vollmacht des Antragstellenden sowie ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person beim Bürgerbüro vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Sie benötigen einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass in Verbindung mit Ihrem Aufenthaltstitel. Falls zutreffend, ist zusätzlich eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des Antragstellers vorzulegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie endgültig aus Ihrer Hauptwohnung ausziehen, ohne eine neue Hauptwohnung im Inland zu beziehen, oder wenn Sie eine Nebenwohnung endgültig aufgeben. Personen unter 16 Jahren müssen von denjenigen abgemeldet werden, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bei Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung bereits eine Woche im Voraus möglich.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de