Abmeldung einer Wohnung
Hinweise für Lünen
Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ins Ausland ziehen oder bereits im Ausland wohnen.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung bei der Stadt Lünen nicht nötig. Die Abmeldung erfolgt automatisch mit Ihrer Anmeldung in der neuen Stadt. Für Umzüge ins Ausland oder ähnliche Fälle ist eine Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum möglich. Bereits im Ausland lebende Personen sollten ihre Abmeldungen per E-Mail an buergerbuero@luenen.de richten. Eine Abmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden; dazu ist eine Vollmacht des Antragstellenden sowie ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person beim Bürgerbüro vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass in Verbindung mit Ihrem Aufenthaltstitel. Falls zutreffend, ist zusätzlich eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des Antragstellers vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Lünen
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Die Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie endgültig aus Ihrer Hauptwohnung ausziehen, ohne eine neue Hauptwohnung im Inland zu beziehen, oder wenn Sie eine Nebenwohnung endgültig aufgeben. Personen unter 16 Jahren müssen von denjenigen abgemeldet werden, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lünen
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Hinweise für Lünen
Bei Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung bereits eine Woche im Voraus möglich.
Kosten
Hinweise für Lünen
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021