Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Abmeldung
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02902 810
E-Mail: buergerbuero@warstein.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warstein
Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warstein
§ 17 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Hinweise für Warstein
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Warstein
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Vollmacht An-/Ummeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Abmeldung von der Meldebehörde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021