Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
    Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.

    Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.

    Anmeldung und Ummeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).

    Abmeldung

    Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02902 810

    E-Mail: buergerbuero@warstein.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
    • Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag

    Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

    Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:

    • Abmeldeformular
    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warstein

    § 17 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Warstein

    An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de