Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Das Bürgerbüro der Stadt Geseke hilft Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Rahmen eines Wohnungswechsels. Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Geseke. Eine Abmeldung ist nur notwendig bei Wegzug in das Ausland. Eine Ummeldung hat zu erfolgen bei Umzug innerhalb von Geseke.
Anmeldung und Ummeldung:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Hinweis:
Das Überschreiten der Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zuzug aus dem Ausland:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Medepflichtigen bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung ist leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitiätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind unbedingt mitzubringen.
Das Ausfüllen eines Anmeldevordrucks ist nicht notwendig, wenn Sie persönlich vorsprechen. Die notwendigen Daten können direkt bei der Bearbeitung angegeben werden. Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Die Vorlage von Aufenthaltstiteln reicht nicht aus.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht, der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein und die Ausweisdokumente der / des Meldepflichtigen benötigt. Außerdem muss der Vertreter sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige / den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- / Nebenwohnung), erteilen zu können.
Abmeldung:
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung ist aber nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird (Wegzug Ausland). Bitte unbedingt den Personalausweis bei der Abmeldung vorlegen.
Bestätigung Wohnungsgeber:
Nach § 19 BMG, dem bundesweit einheitlichen Meldegesetz, muss ab dem 01.11.2015 der Vermieter und Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Das Formular finden Sie unten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Für Ihre Anmeldung in Geseke werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen die angemeldet werden sollen)
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Formulare
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021