Wohnsitz Abmeldung
Wohnung abmelden
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
Personalausweis aller FamilienmitgliederReisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder AbmeldungFamilienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.
Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.
Kosten
Hinweise für Ense
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
Anmeldung eines WohnsitzesVollmacht zur Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung eines WohnsitzesWohnungsgeberbestätigung online ausfüllen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021