Abmeldung / Wegzug ins Ausland / Ohne festen Wohnsitz / Abmeldung Nebenwohnung
Hinweise für Büren
Abmeldung bei Wegzug ins Ausland.
Beschreibung
Hinweise für Büren
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02951 970 0
E-Mail: buergerbuero@bueren.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Büren
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Personalausweis oder Reisepass, ID-Card, Aufenthaltstitel)
bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (falls vorhanden)
Zusätzliche Unterlagen bei Abmeldung durch eine Vertrauensperson:
Vollmacht
unterschriebenes Abmeldeformular der abzumeldenden Person
Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und Ihre eigenen Ausweisdokumente für die Adressänderung
Voraussetzungen
Hinweise für Büren
Eine Abmeldepflicht besteht bei Personen,
die ins Ausland verziehen oder
ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Abmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt mit einer entsprechenden Vollmacht erscheinen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Büren
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Hinweise für Büren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021