Wohnsitz Abmeldung

    Abmeldung / Wegzug ins Ausland / Ohne festen Wohnsitz / Abmeldung Nebenwohnung

    Hinweise für Büren

    Abmeldung bei Wegzug ins Ausland.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Personalausweis oder Reisepass, ID-Card, Aufenthaltstitel)

    • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (falls vorhanden)

    Zusätzliche Unterlagen bei Abmeldung durch eine Vertrauensperson:

    • Vollmacht

    • unterschriebenes Abmeldeformular der abzumeldenden Person

    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und Ihre eigenen Ausweisdokumente für die Adressänderung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Eine Abmeldepflicht besteht bei Personen,

    • die ins Ausland verziehen oder

    • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

    Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes zuständig.

    Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Abmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt mit einer entsprechenden Vollmacht erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    § 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de