Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.

    Sollten Sie sich abmelden müssen, wenn Sie z.B. ins Ausland ziehen, können Sie dieses bereits eine Woche vor dem eigentlichen Auszugsdatum erledigen. Manche Firmen verlangen zur fristgerechten Kündigung eine Abmeldebestätigung des Bürgerbüros. 


    Sollten Sie in eine neue Stadt innerhalb Deutschlands gezogen sein, ist eine Abmeldung in Minden nicht erforderlich. Diese erfolgt mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde automatisch. 

    Sollten Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich abmelden, andernfalls ist die Botschaft nicht für Notfälle oder generelle Behördengänge zuständig. Sollten Sie bereits im Ausland wohnen, können Sie sich auch per Email abmelden. 

    Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Abmeldeschein und eine Kopie des Ausweises/ Reisepasses per Email an buergerbuero@minden.de zu. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bitte bringen Sie zur Abmeldung Ihren Personalausweis und Reisepass mit.

    Sollten Sie bereits im Ausland wohnen, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Abmeldeschein und eine Kopie des Ausweises/ Reisepasses per EMail an buergerbuero@minden.de zu.

    Gerne können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Auch hier ist dann der Abmeldeschein + Vollmacht auszufüllen und (im Besten Fall) mit dem Personalausweis vorbeizubringen. 

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird dann im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de