Wohnsitz Abmeldung

    Abmeldung einer Hauptwohnung ins Inland

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    Sie ziehen mit Hauptwohnung aus Bad Driburg weg und die Wohnung liegt innerhalb der Bundesrepublik Deustchland?

    Schade!

    Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Driburg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder in Bad Driburg begrüßen zu dürfen!

    Insofern Ihre neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sich nicht bei der Stadt Bad Driburg abmelden. Die Abmeldung wird automatisch bei der Anmeldung der neuen Wohnung im zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen.

    Sollte Ihre neue Wohnung im Ausland liegen, informieren Sie sich bitte unter dem entsprechendem Menüpunkt.

    Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    • Personalausweise aller mitziehenden Personen
    • Reisepässe aller mitziehenden Personen
    • Kinderreisepässe / -ausweise aller mitziehenden Kinder
    • Geburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
    • ggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg

    vor Ort im Bürgerservice:

    • in der Regel weniger als 15 Minuten
    • abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen

    Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg

    Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

    Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger sollten sich möglichst bei der zuständigen deutschen Botschaft registrieren lassen.

    Bei der Registierung wird dann auch auf dem Bundespersonalausweis der Vermerk "Keine Hauptwohnung in Deutschland" bzw. auf dem Reisepass der aktuelle Wohnort vermerkt, sofern die Ausweise nicht bei der Abmeldung der zuständigen Meldebehörde vorgelegt wurden.

    Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!

    Hier eine kleine Hilfestellung:

    - Ihr Geld- oder Kreditinstitut

    - Ihre Krankenkasse

    - das Strom- und Gasversorgungsunternehmen

    - das Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifft

    - das Finanzamt

    - Ihre Versicherungen

    - die Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.de

    - die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)

    - Ihre Telefongesellschaft

    - ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.

    - Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt

    - ... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!

    (Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten!)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de