Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Sie ziehen von Stadt Hörstel in eine andere Stadt bzw. Gemeinde?
Sie müssen sich hier nicht abmelden, sondern sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Von dort wird dann eine Nachricht nach hier geschickt. Zur Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort sollten Sie Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) mitbringen.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hörstel
- Personalausweis
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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