Wohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Olfen
Abmeldung des Wohnsitzes
Ziehen Sie aus Olfen fort, müssen Sie sich generell nur noch an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus.
- Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz).
- Sie ziehen ins Ausland.
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden.
Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer geeigneten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-131
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-9301
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Olfen
- Personalausweis / Reisepass /Kinderreisepass
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Olfen