Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    An- und Ummeldung

    Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Wenn Sie aus einem anderen Ort nach Odenthal ziehen oder sich innerhalb der Gemeinde ummelden wollen, gehen Sie wie folgt vor:

    • Grundsätzlich soll bei der Anmeldung persönlich vorgesprochen werden. Bei Familien (Verheirateten) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
    • Sollten Sie von Ihrem Partner getrennt leben und mit dem gemeinsamen Kind zuziehen, ist bei der Anmeldung die unten aufgeführte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten von beiden Elternteilen unterschrieben mitzubringen. Eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Elternteils muss vorgelegt werden.
    • Sofern alleiniges Sorgerecht besteht, ist dies durch entsprechende Unterlagen zu belegen.
    • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und Ausweis des Vertreters sind vorzulegen.
    • Dazu muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden und selbst unterschrieben sein.
    • Der Bevollmächtigte muss in der Lage sein, über den Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können.
    • Sie erhalten eine Meldebescheinigung

    Eine Änderung des Kfz-Scheines ist im Bürgerbüro möglich bei Umzügen innerhalb des Kreisgebietes (GL-Kennzeichen). Die Gebühr für diese Änderung beträgt 10,70 €.

     

    Abmeldung
    Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. bei einem Wegzug ins Ausland), es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt oder wenn Sie sich ohne festen Wohnsitz melden. 

    • Es muss wie bei der An- und Ummeldung auch persönlich vorgesprochen werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
    • Für die Abmeldung einer in Odenthal angemeldeten Nebenwohnung, ist die Hauptwohnsitzbehörde zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Hauptwohnsitzbehörde.
    • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht und Ausweis des Vertreters sind vorzulegen. Der Meldeschein muss jedoch selbst unterschrieben sein.
    • Sofern Ihnen ein persönlicher Besuch in unserem Bürgerbüro nicht möglich ist, können Sie Ihre Abmeldung auch auf dem Postweg (schriftlich) vornehmen. Bitte fügen Sie eine Kopie des Ausweises bei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Meldewesen, Standesamt und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    benötigte Unterlagen bei einer An- / Ummeldung

    • An- und Ummeldeformular - erhältlich im Bürgerbüro oder drucken Sie sich das bereitgestellte Formular aus (Sie können für die An- bzw. Ummeldung das gleiche Formular nutzen).
    • Abmeldeformular bei Wegzug ins Ausland oder Meldung ohne festen Wohnsitz.
    • Personalausweis, Nationalpass, Reisepass, Kinderausweise von jeder anzumeldenden Person
    • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)

     

    benötigte Unterlagen bei der Abmeldung

    • Abmeldeformular - erhältlich im Bürgerbüro (kostenlos), Schreibwarenhandel (gegen Entgelt) oder drucken Sie sich das hier bereitgestellte Formular aus.
    • Personalausweis, Nationalpass, Kinderausweis von jeder wegziehenden Person
      Die Abmeldung ist gebührenfrei. Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung
    • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015 bei Auszug ins Ausland, Auszug ohne das eine neue Wohnung bezogen wird, Auszug aus einer Nebenwohnung)

     

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Odenthal

    Die An-, Um- und Abmeldung wird zu unseren Öffnungszeiten sofort vorgenommen.

    Einen Termin müssen Sie mit uns nicht vereinbaren.   

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Die An-, Um- und Abmeldung wird gebührenfrei vorgenommen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    • Antrag Müllgefäß
    • Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte/-r
    • Anmeldeformular
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de