Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz - Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Abmeldepflichtig sind nur die Personen, die ins Ausland verziehen oder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Nebenwohnung unterhielten und diese aufgeben oder im Inland eine Wohnung aufgeben und keine neue beziehen. Letzteres wäre der Fall bei Personen ohne festen Wohnsitz. Die Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der Hauptwohnsitzbehörde vorgenommen werden.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Abmeldepflicht demjenigen, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Diese muss die Bestellung bzw. den Gerichtsbeschluss mitbringen.

    Grundsätzlich ist die Abmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn ein Familienmitglied vorspricht und den unterschriebenen Meldeschein und die erforderlichen Unterlagen mitbringt. Der Meldepflichtige kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst unterschreiben. Der Beauftragte muss eine Vollmacht, seinen Personalausweis, den Personalausweis des Vollmachtgebers und die erforderlichen Unterlagen mitbringen. Der Bevollmächtigte muss in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen zu erteilen.

    Die Abmeldung kann auch mit der Post oder per E-Mail übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind. Geben Sie für einen eventuellen Rückruf Ihre Telefonnummer an.

    Frist:
    Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

    Ordnungswidrigkeit:
    Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Personalausweis
    • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
    • Wohnungsgeberbestätigung, falls die Meldebehörde sie verlangt

    Bei Abmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):

    • Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
    • Abmeldeformular des Abzumeldenden

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de