Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Anmeldung: Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Falls Sie innerhalb der Stadt Korschenbroich umziehen, genügt eine Ummeldung.

    Benötigte Unterlagen:

    • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
    • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
    • Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.

    Bitte nutzen Sie für die Anmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".



    Abmeldung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Korschenbroich ins Ausland verlegen, müssen Sie sich nach den melderechtlichen Vorschriften bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug, abmelden. Die ausgefüllte Abmeldung für eine Nebenwohnung kann auch per Post oder E-Mail an die Meldebehörde (Bürgerbüro) übersandt werden.

    Benötigte Unterlagen:

    • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe alles abzumeldenden Personen
    • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug
    • Falls die Abmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Abmeldeformular.


    Bitte nutzen Sie für die Abmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".



    Ummeldung: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Korschenbroich ausziehen und Ihre neue Wohnung ebenfalls in Korschenbroich liegt, müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anmelden, d. h. den Wohnsitz ummelden.

    Benötige Unterlagen:

    • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
    • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
    • Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.


    Bitte nutzen Sie für eine Vollmacht zur An- und Abmeldung oder für eine Wohnungsgeberbestätigung den entsprechenden den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".


     

    Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Formulare und Drucken der im Anschluss generierten PDF-Dateien möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    • ausgefülltes Meldeformular
    • Personalausweise aller umziehenden Personen
    • falls die Ummeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und entsprechendes Formular
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de