Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Verlängerung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 38a AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen