Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Verlängerung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte

    Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Verlängerung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte

    Beschreibung

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 38a AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de