Wasserbuch Bereitstellung

    Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen

    Sie suchen eine Auskunft zu einem Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Lage, Art und Zweck der Gewässerbenutzung starten.

    Beschreibung

    Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis, das wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse enthält. Vorrangig soll das Wasserbuch dazu dienen, die zuständigen Behörden über die bestehenden Benutzungen und Ausbauten an Gewässern und wasserwirtschaftlich geschützten Gebieten zu unterrichten. Dabei ist das Wasserbuch auch ein Verzeichnis und Hilfsmittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Zudem stellt es Umweltinformationen für die Öffentlichkeit bereit. 

    Die Einsicht in das Wasserbuch müssen Sie beantragen. Die Auskunft aus dem Wasserbuch erfolgt durch die zuständigen Behörden in den einzelnen Ländern.  

    In das Wasserbuch werden insbesondere eingetragen:

    • Erlaubnisse, zum Beispiel für Geothermie, Abwassereinleitungen oder Grundwasserentnahmen
    • Bewilligungen
    • Wasserschutzgebiete
    • Herstellung oder Ausbau von Gewässern
    • festgesetzte Überschwemmungsgebiete
    • Risikogebiete
    • Alte Rechte und Befugnisse

     

    Ansprechpartner

    Für Rommerskirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher oder mündlicher Antrag (formlos) mit Informationen zu Lage sowie Art und Zweck der Gewässerbenutzung.

    Voraussetzungen

    Für eine Auskunft aus dem Wasserbuch müssen keine rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Einen Auszug aus dem Wasserbuch können Sie über das Online-Formular beantragen.
    • Machen Sie Angaben im Online-Formular zum betreffenden Gewässer, der Lage und/oder zum Rechtsinhaber. Falls bekannt, geben Sie die Wasserbuch-Nummer an.
    • Die Wasserbehörde erstellt die von Ihnen gewünschte Information und sendet Ihnen diese zu.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen bis 4 Wochen

    Kosten

    Bemerkung: Die Einsicht in das Wasserbuch ist kostenlos. Gebühren für einen amtlichen Auszug aus dem Wasserbuch sind abhängig vom Bundesland.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de