Antrag auf Herausgabe des Kindes Anordnung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Allgemein gilt die Adoption als ein schwieriges und auch langwieriges Verfahren. Aufgrund gravierender rechtlicher Auswirkungen für die Adoptiveltern sowie für das Kind sind daher einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Die grundlegenden Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter der Überschrift "Annahme Minderjähriger" zu finden. Die "normale" Adoption ist jedoch ein überschaubares Verfahren und einfacher als dieses im allgemeinen angenommen wird. Die erste und wichtigste Voraussetzung nennt der § 1741 BGB. "Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht."
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle berät und überprüft Paare, die ein Adoptivkind aufnehmen wollen. Über die soziale und rechtliche Bedeutung der Adoption werden interessierte Paare informiert. In einem zweiten Schritt erfolgt eine angemessene Überprüfung der persönlichen Verhältnisse.
Zu einer wichtigen Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes gehört es, Eltern zu beraten, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ein Kind zur Adoption freizugeben. Die ausführliche Beratung beinhaltet auch Hilfsangebote in Alternative zu diesem Schritt. Familien, die ein Kind mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben, werden durch die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle beraten und betreut.
Zuständig:
Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle für Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen
Stadt Recklinghausen
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Frau Ursel Greding
Tel.: 02361 - 502214
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen