Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Das Grundprinzip der Volkssouveränität wird nicht allein durch Wahlen zum Landtag verwirklicht, sondern es wird auch durch die verschiedenen Elemente der direkten Demokratie in Form von Beteiligungen und Abstimmungen der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von allgemeinen Wahlen zum Ausdruck gebracht. Neben der Teilnahme an allgemeinen Wahlen bestehen im Land Nordrhein-Westfalen verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung und der Verwaltung.
Neben der Teilnahme an allgemeinen Wahlen sieht die nordrhein-westfälische Landesverfassung drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.
Volksinitiative
Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften)
Volksbegehren
Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)
Volksentscheid
Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten (etwa zwei Millionen Unterschriften)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Hinweise für Kierspe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Hinweise für Kierspe
Fristen
Hinweise für Kierspe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
Kosten
Hinweise für Kierspe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen