Musikschule

    An einer Musikschule anmelden

    Sie haben die Möglichkeit sich an einer Musikschule anzumelden und dort das Kurs- und Instrumenteangebot in Form von Musikunterricht zu nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Die Musikschule Beckum-Warendorf unterrichtet an 12 Orten im Kreis Warendorf - die Stadt Telgte unterhält eine eigene Musikschule - ca. 4.000 Schülerinnen und Schüler. Das Angebot im Instrumentalunterricht ist breit gefächert, das Zupfen der Harfe kann ebenso erlernt werden wie das Trommeln auf dem Schlagzeug und das Erzeugen von Disco-Sounds per Keyboard und Computer.
    Ein Markenzeichen der Musikschule Beckum-Warendorf sind aber vor allem auch ihre Kinderchöre, deren Mitglieder immer wieder die Gelegenheit haben, zu kleinen Stars in Kindermusicals zu werden, die die Musikschule regelmäßig einstudiert und mit großem Erfolg aufführt.
      
    Nähere Informationen:

    https://www.schulefuermusik-waf.de/

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen 
    Ggf. Nachweise von Leistungsempfang

    Voraussetzungen

    Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

    Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule

    Die jeweilige kommunale Satzung  

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten. 

    • Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
    • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
    • Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
    • Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
    • Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.

    Fristen

    Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen die je nach Musikschule variieren.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der jeweiligen Musikschule und der Nachfrage für ein bestimmtes Kursangebot.

    Kosten

    Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind. Das Schulgeld kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Gebührensatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen: so können mehrere Kinder derselben Familie, allgemein förderfähige Familien oder Empfänger:innen von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII in den Genuss einer Ermäßigung kommen, sofern der Beleg bei Antragserstellung vorliegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten. 

    Weitere Informationen

    - Homepage der Musikschule - Homepage der Gemeinde - regionale Musikverbünde - Webseiten des Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de