Pfändungsschutzkonto
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Hinweise für Köln
Beschreibung
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nicht angegeben
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Köln