Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen
Beschreibung
Hinweise für Witten
Name: Bereich: Tel: Zimmer: Herr Weber A - As 581 - 3234 Z.01 Frau Burello A - As 581 - 3241 Z.01 Herr Krabs At - Dd 581 - 3254 Z.02 Herr Landgraf At - Dd 581 - 3242 Z.02 Frau Müller De - Iu 581 - 3236 Z.03 Herr Aodah De - Iu 581 - 3246 Z.03 Herr Bolat Iv - Mi 581 - 3238 Z.04 Herr Youssef lv - Mi 581 - 3247 Z.04 Herr Ziga Mj - Sa 581 - 3239 Z.05 Frau Stanczuk Mj - Sa 581 - 3243 Z.05 Frau Romberg Sb - Z 581 - 3244 Z.06 Frau Birnbacher Sb - Z 581 - 3237 Z.06 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit Mo.- Fr. 8:00 Uhr - 9:00 Uhr Oder senden Sie für eine Terminvereinbarung eine Mail an auslaenderbehoerde@stadt-witten.de. Bitte geben Sie hierbei immer Ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum mit an, damit Ihre Anfrage zugeordnet werden kann. Ebenso teilen Sie bitte mit in welcher Angelegenheit Sie sich melden."
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiger ausländischer Pass
- Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
- Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
- Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
- Ruheständler: Rentenbescheide
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
- Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.
Kosten
EUR 113
Weitere Informationen
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021